Art. 51 III 1 - Anforderungen an das Abstimmungsverhalten
der Länder im Bundesrat
-> einheitliche Abgabe, Art. 51 I – durch Vertreter (Art.
37 II NV)
P.: Ein Land stimmt nicht einheitlich ab, wie muss
der Bundesratspräsident sich verhalten?
Aufbau:
I. Prozedere der Abstimmung in Bundesrat
II. Abstimmungsverhalten des Landes B: uneinheitliche Stimmabgabe
III. Verhalten des Bundesratspräsident: Nachfrage beim Ministerpräsident
des Landes B und
einheitliches Votum
- § 20 GO BR:
Bundesratspräsident leitet
- Verpflichtung des
Bundesratspräsidenten, die Uneinheitlichkeit festzustellen.
- aber: Frage an den
Ministerpräsidenten zulässig, wenn Ministerpräsident
die anderen
Bundesratsmitglieder überstimmen darf?
bei (+) – Ministerpräsident überstimmt die anderen
Vertreter – RF: Gesetz hat Zustimmung
des Bundesrates.
bei
(-) – keine Einheitlichkeit des Landes B – RF: Gesetz
hat Zustimmung des Bundesrates
nicht (VS: die Mehrheit des Bundesrates gem. Art. 77 entsteht nicht
anders).
[BVerfG:
(-)]
Suchwörter: Abstimmungsverhalten der Länder
im Bundesrat, Art. 51 III 1 |