Jura - Schemata
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Körperliche Unversehrtheit, Art. 2 II 1
• Schmerzen in gesteigertem
Ausmass • Eingriffe in die stoffliche Substanz der körperlichen Unversehrtheit • subjektive körperlichen Empfindungen, wie Gesundheit in medizinischem Sinn • aber: Eingriffe unter fachärtzlicher Aufsicht sind gestattet; Bsp.: Blutprobe, Speicheltest
• Mißhandlungen • Schmerzzufügung
• Art. 2 II 3 "auf Grund eines Gesetzes" – einfach gesetzliche Eingriffsgrundlagen genügen.
Suchwörter: Körperliche Unversehrtheit |



