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Stellvertretung, § 164 ff.
Zulässigkeit:
(-) bei höchstpersönlichen Rechtsgütern (Ehe, Familienrecht);
Realakte;
Übertragung von Besitz (Miete, Pacht)
-> bei (-) ist das Rechtsgeschäft nichtig.
Voraussetzungen: ->
bei (-), § 164 II
I. Eigene Willenserklärung
Abgrenzung zwischen Stellvertretung
und Boten
II. in fremden Namen
1. Offenkundigkeitsprinzip
Der Vertreter
muß deutlich machen, daß die Rechtsfolgen nicht ihn, sondern
einen anderen
treffen sollen.
Namensnennung
ist aber nicht erforderlich, § 164 I 2
2. Ausnahmen (-> keine Offenkundigkeit
erforderlich)
a. Handeln
für den Betriebsinhaber
Bei
unternehmensbezogenen Geschäften wird der Betriebsinhaber immer
Vertragspartner.
b. Geschäft
für den den es angeht
Dem
Dritten ist gleichgültig, wer Vertragspartner ist.
Bsp.
Bargeschäfte des Alltags; Eigentumsübertragung nach Erhalt
des Kaufpreises.
c. Handeln
unter fremden Namen
-
Namenstäuschung
Es
wurde lediglich über den Namen getäuscht - es war dem Verkäufer
egal, mit wem er
abschließt.
RF:
Vertrag mit "Vertreter" zustandegekommen.
Bsp.:
A bestellt Waren auf dem falschen Namen seines Freundes. Am nächsten
Tag
nimmt er dort das Paket entgegen. RF: kein Handeln in fremden Namen,
da keine
vollmachtlose Stellvertretung; aber Handeln unter fremden Namen
(+) und damit im
eigenen Namen.
-
Identitätstäuschung
Verkäufer
wollte nur mit dem wahren Namensträger abschließen
RF:
keine Einigung über Vertragspartner! ? h.M.: § 164 analog:
§ 117, 179
d. §
1357 "gesetzliche Verpflichtungsermächtigung" bei Ehegatten
III. Vertretungsmacht
1. gesetzliche Vertretungsmacht
- Eltern
(§ 1629); Vormund (§ 1793); Pfleger (§ 1903)
- Organ
(§ 30); § 35 GmbHG; §§ 125 f. HGB; § 56 HGB
[Angest. im Laden]; § 54 HGB
[Handlungsvollmacht], § 49 HGB [Prokura]
2. rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht
- Vollmacht -
a. wirksam
erteilt
-
Arten der Vollmacht
-
Beschränkungen sind unerheblich - nur Innenvollmacht! Folge:
wirks. Vertretung
b. erloschen
-
Widerruf, § 168 S.2 (§ 168 S.3, 167 I)
-
Beendigung des Kausalverhältnisses, § 168 S.1
-
Anfechtung, § 119 ff.
c. Weitergeltung
im Außenverhältnis, §§ 170 - 173
3. Rechtsscheinsvollmacht: Duldungsvollmacht
/ Anscheinsvollmacht
4. Insichgeschäft
5. Mißbrauch der Vertretungsmacht
RF: (+) wirksame Vertretung: §§ 164 I, III (165, 166)
(-) §§ 177
ff. - Genehmigungsmöglichkeit, § 177
-
sonst: Eigenhaftung des Vertreters, § 179
->
Vertreter ohne Vertretungsmacht (falsus prokurator)
Suchwörter: Stellvertretung, Offenkundigkeitsprinzip,
Vollmacht, Vertretungsmacht, falsus prokurator |