| I. Schutzbereich des Grundrechtes
-> Bestimmung des Schutzbereiches
1. Regelungsbereich
- Definition
der Begriffe
->
Wenn die Definition nicht auswendig gekonnt wird - sie selber erschließen:
(1)
zwei bis fünf konstituierende Merkmale überlegen
(2)
daraus einen Satz bilden
- Streit
über Einschränkungen oder Ausweitungen
2. Begrenzungen
a.
sachlicher Schutzbereich
z.B.
Art. 8 I - "friedlich und ohne Waffen"
b.
persönlicher Schutzbereich
->
Grundrechtsmündigkeit und Grundrechtsfähigkeit.
Deutschen-Grundrechte
/ juristische Personen des Privatrechts (Art. 19 III) / juristische
Personen
P.:
Sonderrechtsverhältnisse (Beamte, Richter, Studenten, Schüler,
Strafgefangene,
Soldaten) - BVerfG: unmittelbare Geltung der Grundrechte
3. Grundrechtskonkurrenzen
II. Eingriff in den Schutzbereich
-> Benennung des Eingriffs - durch
welche staatliche Maßnahme?
1. unmittelbarer Eingriff
2. mittelbarer Eingriff
III. Schranke / Gesetzesvorbehalt - Eingriff verfassungsrechtlich
gerechtfertigt?
OS.: Der Eingriff ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt,
wenn er den Anforderungen genügt, die das Grundgesetz an Eingriffe
dieser Art stellt.
• Fesstellen, ob / wie das Freiheitsrecht
eingeschränkt werden darf
("Einschränkungsmöglichkeiten")
• Ist der Eingriff von den Einschränkungsmöglichkeiten
gedeckt?
1.
Schranke
a.
formelle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes
OS:
Das Gesetz ist formell verfassungsgemäß, wenn die Zuständigkeit-
und
Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind
-
Gesetzgebungskompetenz, Art. 70 ff.
-
Verfahren, Art. 76 ff.
-
Form (Verkündung)
-
Zitiergebot (nicht bei Art. 2 I, 5 I, 12 I, 14 I GG)
b.
materielle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes
- einfacher / qualifizierter Gesetzesvorbehalt (? Subsumtion)
->
inhaltliche Überprüfung mit dem GG
einzelne
Verstöße:
•
Art. 5 I 2
a.
Schutzbereich
b.
Eingriff
c.
Schranke
•
Art. 12 I
-
allgemeine Verfassungsprinzipien
Bestimmtheitsgebot
(Art. 20 III); keine unzulässige Rückwirkung (Art. 20 III)
2.
Schranken - Schranke
a.
Grundsatz der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes selber
b.
Art. 19 II (Wesensgehalt)
c.
Verhältnismäßigkeit des konkreten Handelns
Suchwörter: Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes, Schutzbereich,
Eingriff, Gesetzesvorbehalt, Schranke |